Die Stiftungsurkunde
des Edlen von Reginperht
Die erste urkundliche Erwähnung unseres Dorfes erfolgte im Stiftsbrief des Edlen Reginperth vom 29. Juni 763, in dem dieser seinen Besitz
in den Dörfern Flurininga und Pollinga dem Kloster Scaranza schenkte. Eine Abschrift (811-854) der Originalurkunde wird im Bayrischen Staatsarchiv, München,
unter den Litteralien des Hochstiftes Freising aufbewahrt (Cozroh-Codex)*. Die zum Teil frei gestaltete Übersetzung von Dr. Herwig Wolfram lautet:
Im Namen Gottes! Da ich, Reginperht, an mein Seelenheil denke und mein ewiges Leben, damit ich bei Gott in Fülle Gnade zu erlangen verdiene,
habe ich mit Zustimmung meines Bruders Irminfried und meiner Mutter Aekilinda und der Verwandten Otilo und Cros in der Einoed von Scaranza, wo ich
eine Kirche zu Ehren des heiligen Petrus, des Fürsten der Apostel, baute, dort meinen Eigenbesitz, in der Absicht ein Kloster zu gründen,
als Ausstattung übergeben, wobei ich einen symbolischen Akt der besonderen Sache anhing, die durch keine und des ehrwürdigen Bischof
Josef Hand unter Zustimmung des glorreichen Herzog Tassilo und seiner Großen und meiner Nachbarn. Im einzelnen: Meinen Besitz in den
Dörfern Pollinga und Flurininga, im Vallenenser und Marktflecken Humiste, ebenso im Dorfe Schlehdorf außerhalb der Berge, in Hofahaim
und in Sindolvendorf, ebenso meinen Besitz und meine Gerechsame in Kisingas und in den Dörfern Pasingas und Crefolringa und in Rothagauve
in einem Dorfe, das Curtana genannt wird, an dem Flusse Fruen liegt und aus Gewohnheit danach benannt wird; in gleicher Weise auch den verlassenen
Gau Walhagoi mit dem dort befindlichen See und der Fischwaid und darunter der Fluß Isar bis zum Kloster; ebenso alles, was in diesem
Gebiet mein Besitz ist, sowohl freie als unfreie Bauern und Knechte, Hütten und Höfe, Groß- und Kleinvieh, Almen, Gewässer und
Wasserläufe, Mühlen, Wiesen, Weiden und Ackerland und alles Gebiet mit dem nöthigen Hausrat an kupfernen, eisernen und
hölzernen Gefäßen. So habe ich denn alles, was ich mit Recht besitze, unter die Gewalt der Reliquien des heiligen Petrus,
des Fürsten der Apostel, an diesen obgenannten Ort gegeben und zu gemeinsamen Besitz der Brüder, die dort wohnen werden, übereignet
unter der Bedingung, dass der Zehent von diesem Kloster dem jeweiligen Bischof der zuständigen Diözese Freising zur hl. Maria zukomme,
und zwar zwei Beinkleider wegen der Ortsgebundenheit der Väter auf Grund der ihnen auferlegten Regel, damit die bischöfliche Gewalt
bei der Einsetzung eines Abtes mit Zustimmung der Brüder, die an diesem Orte leben, nicht ausgeschaltet werde.
In gleicher Weise hat auch
meine Mutter Aekilind ihren Besitz in den Gebieten der obgenannten Dörfer an dasselbe Kloster übergeben. In gleicher Weise hat auch
Irminfried seinen Besitz übergeben. Wenn ihm aber Söhne geboren werden, sollen sie seinen Besitz erhalten, wie ihnen zusteht. Mein
(bereits übergebener) Besitz soll aber (dem Kloster) fest und dauerhaft bleiben und, wenn ich Söhne erhalte, soll nach meinem Tode
meine ganze Hinterlassenschaft an das erwähnte Kloster fallen, mit Zustimmung des erwähnten erlauchtesten Herzogs Tassilo; in gleicher
Weise hat Otilo mit Zustimmung des erwähnten Herzogs für den Fall, dass er weder Söhne noch Töchter zeuge, seine ganze
Hinterlassenschaft (dem Kloster) übergeben. Wenn er aber Kinder hat, sollen sie seinen Besitz erhalten. Aber der Besitz, den ich vom
genannten Otilo erhalten habe, soll dem erwähnten Kloster Scaranza als dauernde und feste Schenkung verbleiben. Cros aber begab sich,
auf göttliche Mahnung hin erschüttert und von Graf Kaparche beim Orte Pahhara geschlagen, so dass er unheilbar krank war, samt
seines Besitzes mit Zustimmung unseres hohen Fürsten Tassilo in dieses erwähnte Kloster und empfing dort vom Erzpriester Arbio
die Tonsur. Sollte aber irgend ein Mensch, sei es ein Verwandter oder ein Fremder, gegen diese Abmachung vorzugehen wagen, so soll er darüber
Gott und dem Apostel Petrus Rechenschaft ablegen. Geschehen in der Einoed von Scaranza, am Tage des Konsuls, was der 29. Juni im 16.
Regierungsjahr unseres erlauchtesten Herzogs Tassilo (763), in Anwesenheit von Bischof Josef, der diesen Rechtshandel anregte, und des
Erzpriesters Arbio, dem wir Kirche und Stiftung zur Leitung übergeben haben.
Das sind die Zeugen:
Vor allem Bischof Joseph und der Erzpriester Arbio, dann die Priester Riholf, Albinus, Hato, dann Erchaufried, die Stifter Irminfried und
Otilo, Kermuit, Lantpalt, David, Adalperth, Situli, Luitold, Loidrat, Chumiperth, Reginbald, Cundbald und zahlreiche andere. Ich, Arbeo, habe
auf Weisung und Befehl Bischofs Joseph diese Schenkung bestätigt und aufgeschrieben und die Zeugen darunter geschrieben.
Cozroh-Codex -
BayHStA HL Freising 3a
* Die Handschrift des Cozroh im Bayerischen Hauptstaatsarchiv enthält die frühste Urkundenüberlieferung
des Bistums Freising. Die über 700 Texte von Traditionsnotizen stammen aus den Jahre 744 bis 848. Sie wurden unter den Bischöfen
Hitto (811-835) und Erchanbert (836-854) durch den Leiter der bischöflichen Kanzlei, Cozroh, und weitere Schreiber ab 824 in das
Traditionsbuch kopiert.
Quelle: Bayerische Landesbibliothek Online
Schnelle Übersicht:
Die Übersetzung der Urkunde von 763 von Dr. Herwig Wolfram
Blick auf sein Leben und Bedeutung 1250 Jahre später.
Zum 1250-jährigen Jubiläum öffnete das Dorf am Tag des Denkmals die Tore seiner historischen Baudenkmäler.
Dr. Norbert Schmidt (Bernbeuren, D) hat recherchiert.